Feldi (Transkription Nr. 1133)

Schulort Feldi
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 129-129v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Winterthur
Agentschaft 1799: Ellikon an der Thur
Kirchgemeinde 1799: Uesslingen
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Altikon
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Feldi (Niedere Schule, reformiert)
15.02.1799

Beantwortung, der Fragen, über den Zustand Der Schule in Veldi.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Veldi, ist ein weiler, gehört zur Pfarr gmeinde Üßlingen

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Jm Canton Turgäü, aber zu dem distrikt winterthur Jm Canton Zürich: Gehört zur Agentschafft Ellikon:

I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Keine

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Jm umkreiß von einer Stund ist die Schul Ellikon: und die Schul altikon 1/2 Stund, distrikt Andelfingen:

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Es sind 3 Classen: 1tens, die anfängern in buchstaben- u, silben: 2tens die Buchstabierer, die Lesen, schreiben, u: Singen:

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Wird gelehrt, Buchstaben, Buchstabieren, Lesen, schreiben, Singen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die Schul Wird winters gehalten, vom außgang des wintermt bis auß gangs Hornung: Jn Sommer Keine:

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schul Bücher, wird der anfang gemachet, mit den Buchstaben, auß dem Nammen Büchlin; u: dann daß Fragstüklin: u, Lehrmeister, Zeügniß: Psalmenbuch: Testament Auch geschribenes.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

die Vorschrifften werden von den Schul meyster gemacht:

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

die Schul wird im Winter, des Tags 6 Stund gehalten

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Der Schulmeyster, wird von dem Bürger Pfarrer, und der Gemeind Bestellt:

III.11.bWie heißt er?

der Schulmeyster heißt Caspar Brunner.

III.11.cWo ist er her?

Gebürtig von altikon.

III.11.dWie alt?

hat Jst gebohren 1742 : den 24ten xbr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

hat 6 Kinder.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Jst 1790 Erwehlt worden.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vor seiner erwehlung; u, noch jezt Beschäfftigte r er sich, ausert der Schul — mit seinem güter Gewerblin:

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schul Kinder sind diesen winter. sind. 18:

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

(Knaben) 8
(Mädchen) 10

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Schulfond von zürich, gibt für Arme 6 fl. Schul Lohn und 3 fl. für Schulstuben.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schul gelt obige 6 fl. für arme Schul Lohn: jeder Hauß Vater gibt wochentlich, für 1 kind 2 ß. Schul-Lohn: und alle mittag im Umgang, dem Schul meyster, zu mittg, zu essen.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Nichts: an Geträid, und anderem nichts:

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Gruß und Freündschafft: Bürger Schul Mr. Caspar Brunner: Jn Altikon: den 15ten Febr 1799:

Zitierempfehlung: